Carla Bindenberg wrote:
Hallo,
vielen Dank nochmal für eure freundliche Hilfe auf diesem Forum:)
Als freiberufliche Übersetzerin habe ich mich bei dem Finanzamt* gemeldet...
Ein Kunde von mir ist in der Tourismusbranche tätig. Ich habe für ihn viele Übersetzungen ins Italienische ausgeführt.
Nun er braucht dringend Reisebegleiter/in, die Italienisch sprechen können. Als Studentin habe ich mich schon um Touristen gekümmert... Er hat mich darüber gefragt...
Muss ich unbedingt eine Gewerbe- oder Kleingewerbeschein in Deutschland haben? Oder reicht meine Registrierung bei dem FA*
Der Kunde hätte 3-4 Einsätze pro Jahr also sehr selten
)
Vielen Dank für eure Meinung + schöne Woche!
Carla
[Bearbeitet am 2022-08-01 13:41 GMT]
Hallo Carla,
Dein Kunde ist wahrscheinlich durch die immer weiter steigende Bürokratie in Deutschland komplett verunsichert.
*Eigentlich* geht es ihm darum ruhig zu schlafen und nicht dem Risiko einer Schwarzarbeit ausgesetzt zu sein.
Also warum nicht das Krankenkassenschreiben aus dem Februar nehmen in dem die im Vorjahr gezahlten Beiträge aufgeführt sind.
Diese abdecken und dem Kunden zusammen mit Deiner Steuernummer schicken.
Da Du zu den freien Berufen gehörst macht es nicht viel Sinn eine zusätzliche Firma aufzumachen. Du würdest dann beispielsweise eine GmbH gründen und entsprechende Zusatzkosten haben.
Da ich keine Steuerberatung machen darf ist dies alles nur wie ein Gespräch unter Kollegen bei einem guten Kaffee.
Deshalb, wenn das 1. nicht geht: Du kannst ja weiterhin freiberuflich tätig sein und warum stellt Dich der Kunde nicht für 1 Monat zusätzlich als geringfügig Beschäftigter ein.
Und sei ihm nicht böse: In den letzten Jahren hat sich das Klima enorm gegen die Unternehmen verändert. So muss er sich alle 2 (?) Jahre alle Führerscheine zeigen lassen und dies dokumentieren. Sonst darf derjenige kein Firmenfahrzeug fahren..... 🤔
Liebe Grüße
Gerd