Erklärung vs. Erläuterung/Mitteilung 08:45 Oct 21, 2020
"Erklärung" bedeutet in einem rechtlichen Text eine "Willenserklärung" der erklärenden Person. Es ist also etwas, das nur deshalb gilt, weil es diese Person will, andernfalls ist es nur eine Erläuterung, also eine reine Information. (In einem nicht-rechtlichen Text kann es beides bedeuten.) Das englische Wort "statement" gibt beides her. Wenn man nicht genau weiß, ob es wirklich eine reine Willenserklärung ist, sagt man IMO besser "Erläuterung" oder "Mitteilung". Das passt immer. In unserem konkreten Fall könnte es sich auch um etwas handeln, was die Bank "Informationsblatt" nennt. Beispielsweise steht auf einer Website: "Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen". Das ist keine Willenserklärung, sondern lediglich eine Information, denn das angegebene Recht hat der Leser ja schon qua Gesetz, der Wille des Website-Betreibers spielt dabei keine Rolle, auch wenn die Formulierung danach klingt, als würde der Website-Betreiber dieses Recht einräumen. Tatsächlich ist es lediglich eine Information über die Gesetzeslage. |