13:39 Jul 10, 2006 |
German to Hungarian translations [PRO] Law/Patents - Government / Politics / hivatalos nyelv | |||||||
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| Selected response from: Claudia Birea Local time: 12:39 | ||||||
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Summary of answers provided | ||||
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4 +2 | lefölözési eljárás |
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3 | illetékkiszabási eljárás |
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lefölözési eljárás Explanation: lefölözési eljárás (lefölözés vámkiszabással, illetékkivetéssel) Közös piacon lehet agrár-árkiegyenlítés vám összefüggésben újabb verzió: behozatali árkiegyenlítés(i) adó -------------------------------------------------- Note added at 3 Stunden (2006-07-10 17:13:11 GMT) -------------------------------------------------- Privatkonkurs - Wege aus der Schuldenfalle Abschöpfungsverfahren Wenn der Zahlungsplan scheitert, bleibt das Abschöpfungsverfahren: Das Abschöpfungsverfahren ist die letzte Möglichkeit zur Entschuldung. Es wird vom Gericht auf Antrag des Schuldners eingeleitet, wenn ein Zahlungsplan gescheitert oder von den Gläubigern abgelehnt worden ist. Dabei verpflichtet sich der Schuldner, den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abzutreten. Das heißt: Der Schuldner muss vom Existenzminimum leben, während der Treuhänder die abgetretenen Beträge an die Gläubiger verteilt. Restschuldbefreiung Nach frühestens drei Jahren kann das Gericht dann eine sogenannte Restschuldbefreiung erteilen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Schuldner bereits 50 Prozent der Forderungen seiner Gläubiger beglichen hat. Wenn nicht, kann die Restschuldbefreiung erst nach sieben Jahren ausgesprochen werden. Dafür ist Voraussetzung, dass der Schuldner mindestens zehn Prozent seiner Schulden bezahlt hat. Aber Achtung: Die zehn Prozent sind nur eine Mindestquote. Die Quote kann, je nach Leistungsfähigkeit des Schuldners, bis zu 50 Prozent betragen. Der Schuldner muss den Gläubigern alles abliefern, was er über den unpfändbaren Teil seines Einkommens hinaus erwirtschaftet. Wurde die Mindestquote nur geringfügig unterschritten, kann das Gericht eine Restschuldbefreiung auch nach freiem Ermessen aussprechen. Ein Grund dafür können hohe Verfahrenskosten sein. Möglich ist eine Restschuldbefreiung bei Unterschreitung der Mindestquote auch, wenn die Gläubiger einen Teil der Forderungen vom Schuldner bereits vor Konkurseröffnung oder vom Mitschuldner oder Bürgen erhalten haben. ...unter harten Bedingungen Während des Abschöpfungsverfahrens muss der Schuldner einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen. Ist er arbeitslos, muss er sich um einen Job bemühen. Er darf keine zumutbare Tätigkeit ablehnen. Weiters muss er den Gläubigern sämtliche Einkünfte, auch aus Nebenjobs oder Aushilfsarbeiten, melden und herausgeben. Auch Erbschaften, Schenkungen oder ähnliche Zusatzeinnahmen müssen bei den Gläubigern abgeliefert werden. Zudem ist keine Restschuldbefreiung möglich, wenn der Schuldner während des Verfahrens Auskunfts-, und Mitwirkungspflichten verletzt hat. Dasselbe gilt, wenn der Schuldner wegen bestimmter Delikte, zum Beispiel wegen betrügerischer Krida, rechtskräftig verurteilt wurde. Verletzt ein Schuldner seine Obliegenheiten oder liegen Einleitungshindernisse vor, ist das Abschöpfungsverfahren auf Antrag eines Gläubigers vorzeitig zu beenden. Die Schulden leben in vollem Umfang wieder auf. Der Schuldner hat erst 20 Jahre nach Einleitung des Abschöpfungsverfahrens wieder die Möglichkeit, ein neues Abschöpfungsverfahren zu beantragen. |
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