Sep 5, 2013 03:15
10 yrs ago
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Spanish term

Otorgante

Spanish to German Law/Patents Law: Contract(s) Unternehmensgründung
In diesem Dokument ist der "otorgante" der Firmengründer, der vor dem Notar erscheint.

Discussion

WMOhlert Sep 12, 2013:
Sag ich doch: .... der Firmengründer stellt aus/errichtet (= Urkundenerrichter) vor dem Notar....
Karlo Heppner Sep 12, 2013:
Waltraud Urkunde ...ausgestellt von der Gesellschaft ..... beim/vor dem Notar....
Ursula Dias Sep 12, 2013:
Hallo Waltraud, wie so oft beim Übersetzen, kann man einen Begriff nicht in jedem Kontext auf dieselbe Weise übersetzen. Deshalb habe ich zu meinem Übersetzungsvorschlag ja auch "(hier)" dazugeschrieben, damit keiner auf die Idee kommt, "otorgante" ab sofort immer mit "Erschienene" zu übersetzen!
WMOhlert Sep 12, 2013:
Verstehe ich nicht! Wie übersetzt ihr dann:
Escritura de ..... otorgada por la sociedad ...... ante el notario .... ?

Vieleicht bin ich ja blind ...

Katja Schoone Sep 6, 2013:
Jetzt geht das schon viel eher in die Richtung, die ich unterstützen würde.
Ursula Dias Sep 6, 2013:
Stimmt! Bisher bin ich halt mit der Übersetzung "der Erschienene" ganz gut gefahren. Zum Beispiel auch in Fällen, wo es im AT heißt: "el primer otorgante" und "el segundo otorgante". Das ist dann der "Erschienene zu 1)" und der "Erschienene zu 2)". Und wenn da - wie in Deinem Beispiel - steht: "el compareciente declara" übersetze ich das ganz einfach mit "der Erschienene erklärt" :-)
Daniel Gebauer Sep 6, 2013:
Hallo Ursula, da hast du Recht, ich finde die Lösung auch nicht optimal. Was sagst du, wenn da steht: El compareciente otorga oder El compareciente declara? Ich wollte hier lediglich eine offensichtlich praxiserprobte weitere Lösung einbringen.
Die internationale Kanzlei Mariscal Abogados in Madrid sagt in ihrer rührigen iPhone-App übrigens "erteilen" für "otorgar un poder". http://www.mariscal-abogados.de/unsere-app/
Ursula Dias Sep 6, 2013:
Mit Daniels Vorschlag, "der Erklärende" , wäre ich auch einverstanden. Doch leider kommt fast immer in notariellen Urkunden vor: "el Otorgante declara:". Da klappt das dann mit dem "der Erschienene erklärt:" besser ;-)
Karlo Heppner Sep 6, 2013:
Daniel Danke für deinen Senf. Wor sind ja alle hier, um was dazuzulernen. ;-)
Auch wenn der Erklärende bei Becher nicht auftaucht, scheint er üblich zu sein. Also einverstanden.
Daniel Gebauer Sep 5, 2013:
Jetzt gebe ich auch noch meinen Senf dazu: Ich übersetze viel für eine hiesige (spanische) Großkanzlei. Die entwirft u.a. notarielle Urkunden für deutsche Notare. Die betreffenden deutschen Notare beurkunden dann diese Urkunden als deutsche notarielle Urkunden entsprechend der vorgelegten Übersetzung. Diese Großkanzlei beschäftigt natürlich auch deutsche Juristen. Das von dieser Kanzlei bereitgestellte und verpflichtende Glossar schreibt für "otorgante" das deutsche Wort "Erklärende/r" vor. So übersetze ich das und der betreffende deutsche Notar übernimmt in seiner deutschen Urkunde genau dieses Wort "Erklärende". Mag falsch sein, aber wenn, dann wenigstens notariell beurkundet falsch.
Katja Schoone Sep 5, 2013:
@ Johanna Das sind Standardformulierungen bei Firmengründungen und solange du keine Namen nennst, verstößt du auch gegen keine NDA. Jedenfalls kann man ohne Angabe eines vollständigen Satzes selten eine passende Antwort erwarten.
Johanna von der Vring (asker) Sep 5, 2013:
Ich halte es nicht für angemessen, vollständige Sätze aus vertraulichen Verträgen zu veröffentlichen.
Katja Schoone Sep 5, 2013:
mit Kornelia Ein ganzer Satz wäre hilfreich.
Karlo Heppner Sep 5, 2013:
Normalerweise der Aussteller
Kontext bitte - den Satz zumindest!

Proposed translations

+1
7 hrs
Selected

(hier) der Erschienene

In notariellen Urkunden wird für gewöhnlich vom "Erschienenen" gesprochen.

"Ersteller" ist bei einer notariellen Urkunde - wie Katja schon angemerkt hat - der Notar. Deshalb heißt sie ja "notarielle Urkunde".

Siehe auch:
http://www.bnotk.de/Notar/Urkunde/

"...Ihnen [den notariellen Urkunden] wird im Rechtsverkehr darüber hinaus auch deshalb besonders viel Vertrauen entgegengebracht, weil sie von einem besonders sachkundigen Juristen, dem Notar, errichtet werden."

Gibt man "notarielle Urkunde" und "Erschienene" in Google ein erhält man zahlreiche Einträge mit entspechenden Formulierungen. (z.B. "der Erschienene zu 1)" etc.
Peer comment(s):

disagree Karlo Heppner : Nein, es können mehrere Erschienene in einer Urkunde auftreten. Aussteller ist hier zutreffend.
3 hrs
Mit "Aussteller" hab ich gar kein Problem, aber mit "Urkundenerrichter" und dergl. schon!
agree Katja Schoone : Ich wäre hier auch für der Erschienene. Es kann zwar mehrere geben, aber das wird sich wohl aus dem Kontext, den wir nicht bekommen, ergeben
9 hrs
Danke Katja!
agree OK-Trans : Katja hat Recht
7 days
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Danke!"
+2
2 hrs

Vollmachtgeber

Vollmacht für eine Firmengründung

Oder "Aussteller" eines dokuments
Peer comment(s):

neutral Katja Schoone : Er stellt das Dokument nicht aus, das macht der Notar und eine Vollmacht gibt er auch nicht, er erscheint ja persönlich
3 hrs
"Otorgante" es la persona apoderada para constituir la empresa ante Notario
agree Karlo Heppner : Mit Aussteller bin ich einverstanden. Mit Vollmachtgeber nicht.
8 hrs
Danke
agree Ursula Dias : Sorry, Emiliano. Ich hatte Deinen Vorschlag "Aussteller" nicht gesehen!
9 hrs
Danke
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+1
3 hrs

der Errichtende

der die notarielle Urkunde errichtet

Oder evtl. der Urkundsbeteiligte
Peer comment(s):

neutral Katja Schoone : Errichten tut sie der Notar selbst und und Urkundsbeteiligter hab ich so noch nie gehört, muss aber nichts heißen/Da geht es um das Errichten eines Trusts und nicht um eine Urkunde
2 hrs
der Errichtende ist regelmäßig nicht der Notar http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/artikel/erbrecht-der-usa/de...
agree WMOhlert : Sorry, habe deinen Eintrag nicht gelesen. Jedenfalls: Urkundenerrichter
4 hrs
Dankeschön
neutral Karlo Heppner : Urkundenerrichter ist kein gängiger Begriff und offenbar in Österreich gebräuchlich. Aussteller ist üblich.
8 hrs
der Errichtende
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+1
5 hrs

Urkundenerrichter

... [vor dem Notar]
Peer comment(s):

neutral Katja Schoone : Die Urkunde errichtet der Notar, nicht der "Auftraggeber"
35 mins
Auftraggeber ist der Urkundenerrichter. Es heißt ja auch: escritura autorizada ANTE el notario .... und nicht POR. Hier ist nicht die materielle Errichtung/Abfassung gemeint, sondern die Willensbekundung durch den Auftraggeber = Urkundenerrichter
agree Karlo Heppner : Waltraud, tatsächlich heißt es "autorizado por el notario", beurkundet durch den Notar. Ausstellen/Errichten tut die bevollmächtigte Person. Aber Urkundenerrichter ist in Deutschland nicht gebräuchlich. Besser Aussteller.
5 hrs
Komisch. In meinen gesamten Vorlagen heißt es immer "otorgado ANTE el Notario".
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