Feb 9, 2004 16:34
20 yrs ago
German term

Ausführungsgeschäft

German to Danish Law/Patents Law (general)
Stævning i civilproces
Tilsyneladende bruges begrebet hovedsageligt i forbindelse med værdipapirhandel - men det har den her tekst slet ikke noget med at gøre. Det drejer sig om en kontrakt mellem to produktionsselskaber.

"In diesem Rahmenvertrag wurden Vereinbarungen getroffen bezüglich der Übernahme von Entwicklungs- und Herstellungskosten, vorgesehenen Absatzmengen, Preise, sowie im Falle von Streitigkeiten (insbesondere aus ***Ausführungsgeschäften*** wie das zu Pkt. 2 dargestellte), die Pflicht zur Führung von außergerichtlichen Konsultationen zum Zweck der außergerichtlichen Streitbeilegung, sowie das Recht jedes Vertragsteiles, einen unabhängigen Sachverständigengutachter zu beauftragen, der die Ursachen von Schäden und Mängeln zu verifizieren hat."

pft
lise
Proposed translations (Danish)
2 siehe Text

Discussion

Non-ProZ.com Feb 9, 2004:
Tut mir leid... ... ich habe mich zuerst vertan und die Frage als Deutsch-Deutsch gestellt - jetzt habe ichs ge�ndert, danke an Charlotte, die mich darauf aufmerksam gemacht hat.

Proposed translations

51 mins

siehe Text

Declined
Leider kann ich kein Dänisch und die Erklärung ist auch auf deutsch...

Zitat:

Kommission
liegt vor, wenn ein Kaufmann im Betrieb seines Handelsgewerbes für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) im eigenen Namen mit Dritten ein Geschäft ausführt (Gegensatz: Eigengeschäft). Kommissionsvertrag (K.auftrag) ist der Vertrag zwischen dem Kommissionär und dem Kommittenten, in dem die K. übernommen wird; s.a. Konditionsgeschäft. Das Geschäft, das der Kommissionär mit dem Dritten ausführt, ist das Ausführungsgeschäft. Abwicklungsgeschäft nennt man die Vorgänge, durch die das Ergebnis des Ausführungsgeschäfts auf den Kommittenten übertragen wird. ...
Beim Ausführungsgeschäft hat er das vom Kommittenten festgesetzte Limit - Höchstpreis bei Einkaufskommission, Mindestpreis bei Verkaufskommission - einzuhalten (§ 386 HGB). Er hat das Ausführungsgeschäft mit dem Dritten, dessen Vertragspartner er - nicht der Kommittent - ist, abzuwickeln, dem Kommittenten Rechnung abzulegen und das aus der Geschäftsbesorgung Erlangte herauszugeben (§ 384 II HGB). ...

Ich hoffe, das hilft etwas weiter!
Something went wrong...
Comment: "Hallo Charlotte, ich weiß, ich habe die Frage zuerst mit der falschen Sprachrichtung gestellt. Schließe jetzt aber mal hier ab, sonst bekomme ich die ganze Zeit Benachrichtigungen. Schönes Wochenende LG Lise"
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