Jan 25, 2020 18:06
4 yrs ago
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French term

Satzverständnis Nebensatz: la ou les limites.....EQUIPEMENTS

French to German Law/Patents Law: Contract(s) Liefervertrag
Es geht um einen Liefervertrag einer besonderen Maschine:

Nonobstant ce qui précède, si le CONTRACTANT obtient finalement, avant la date de la RECEPTION FINALE, la ou les limites de tolérance contractuelles telles que précisées au CONTRAT concernè pour l'une quelconque des performances contractuelles des TRAVAUX ET/OU EQUIPEMENTS, les pénalités contractuelles payées par le CONTRACTANT à la RECEPTION PROVISOIRE au titre desdites performances contractuelles seront remboursées au CONTRACTANT à la date de la RECEPTION FINALE.

werde hier nicht schlüssig....

....wenn die VERTRAGSPARTEI vor dem Datum der ENDGÜLTIGEN ÜBERGABE...????? ...., werden die vom VERTRAGSPARTNER bei der provisorischen Übergabe der vertraglichen Leistungen bezahlten Strafen dem VERTRAGSPARTNER zum Zeitpunkt der ENDGÜLTIGEN ÜBERGABE zurückgezahlt

Vielen Dank !

Proposed translations

+1
3 hrs
Selected

s.u.

sofern sich die vertraglich vereinbarten Toleranzgrenzen (?) hinsichtlich einer der im Vertrag aufgeführten Leistungen auf Arbeiten und/oder Ausrüstung beziehen


Meiner Meinung nach müsste es "concernent" heißen, dann würde es einen Sinn ergeben...
Was hier mit "limites de tolérance" gemeint ist, weißt du wahrscheinlich aufgrund des Kontexts am besten ;)
Peer comment(s):

agree GiselaVigy : vielleicht: sofern die annehmbaren vertraglichen Bestimmungen/Klauseln
11 hrs
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen Dank"
17 hrs

s.u.

Ich denke, dass sich concerné auf contrat bezieht... = die im (betroffenen) Vertrag festgelegte/n Toleranzgrenze/n

Wenn der Vertragspartner vor der ENDABNAHME die im (betroffenen) VERTRAG festgelegte/n Toleranzgrenze/n für eine der vertraglich festgelegten Leistungen in Bezug auf die ARBEITEN UND/ODER ANLAGEN erreicht,... (kann man sicherlich noch besser ausformulieren)

Bei Lieferungen von Spezialanlagen gibt es immer eine vorläufige Abnahme und eine gewisse Zeit später eine Endabnahme.
Ich denke, hier geht es darum, dass die vertraglich festgelegten Leistungen bei der vorläufigen Abnahme nicht erreicht wurden (die Anlage hat die Toleranzgrenzen nicht erreicht bzw. sie fertigt nicht innerhalb der vorgegebenen Toleranzgrenzen). Der Lieferant muss daher die hierfür vorgesehene Vertragsstrafe zahlen. Zwischen der vorläufigen Abnahme und der Endabnahme hat er eine gewisse Zeit, um diese Fehler zu beheben. Wenn er nun vor der Endabnahme seine Anlage soweit nachgebessert hat, dass die vertraglich festgelegte Leistung erreicht wurde, dann wird ihm die Vertragsstrafe wieder zurückerstattet.

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Note added at 17 Stunden (2020-01-26 11:42:49 GMT)
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Ich denke, réception ist hier auf alle Fälle die Abnahme. Bei solchen Anlagen gibt es IMMER eine vorläufige und eine endgültige Abnahme!

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Note added at 22 Stunden (2020-01-26 16:40:49 GMT)
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@ Cécile: Ist halt m. E. die einzige Übersetzungsmöglichkeit, die Sinn ergibt... Ich finde es nur erstaunlich, dass bei Nichteinhaltung von Vorgaben bei der vorläufigen Abnahme schon Vertragsstrafen zur Anwendung kommen... Normalerweise darf der Lieferant das bis zur Endabnahme nachbessern...
Peer comment(s):

neutral Cécile Kellermayr : Aber da fehlt doch ein Verb.... "la ou les limites de tolérance... " da müsste doch irgendwo dann ein Verb folgen? / Schon klar, ja... aber grammatikalisch kommt mir das komisch vor...
3 hrs
Ich verstehe das so: Si le contractant obtient finalement (...) la ou les limites de tolérance - Wenn er also die Toleranzgrenzen dann doch erreicht (im Sinne von: einhält)
Something went wrong...
1 day 17 hrs

Sinn: Bei bleibender Überschreitung der Zahlen droht endgültige Vertragsstrafe

Tout d'abord, les verbes sont au complet. La " réception " est fort probablement die " Abnahme " (= constatation du client que le produit est en accord avec les valeurs telles que définies au contrat). Il est question ici d'une peine qui est à rembourser sous certaines conditions :

Trotz der vorangehenden Ausführungen gilt hier, dass wenn der VERTRAGSPARTNER schließlich bis zum Datum der ENDGÜLTIGEN ABNAHME die Einhaltung der vertraglich zulässigen Grenzwerte bei den Leistungsdaten der ARBEITEN UND/ODER GERÄTE erreicht, werden die bei der VORLÄUFIGEN ABNAHME im Hinblick auf die vertraglich gesetzten Leistungsdaten gezahlten Vertragsstrafen dem VERTRAGSPARTNER am Datum der ENDGÜLTIGEN ABNAHME erstattet.

Das heißt: Erfolgt die Abnahme wg. Überschreitung der im Vertrag genannten Zahlen nur unter Vorbehalt, wird Vertragsstrafe fällig (sozusagen als Drohung: Bring das in Ordnung, oder Du zahlst drauf); bringt der Hersteller das bis zur endgültigen Abnahme in Ordnung, d.h. die im Vertrag genannten Zahlen werden nicht mehr überschritten, dann kriegt er die gezahlte Summe (Strafe) zurück. (Im Umkehrschluss: Kriegt er das nicht bis zum genannten Termin hin, muss der Vertragspartner (= Lieferant) dafür blechen).
So einfach könnten man es sagen, wäre man kein Jurist...
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