Glossary entry (derived from question below)
French term or phrase:
d\'en détenir le contrôle
German translation:
mit Mehrheitsbeteiligung
Added to glossary by
Jutta Kirchner
Aug 10, 2021 12:16
2 yrs ago
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French term
d'en détenir le contrôle
French to German
Law/Patents
Law: Contract(s)
Aktienkaufversprechen
Hallo, ich übersetze ein Aktienkaufversprechen und hänge an einem Satz fest:
Il est précisé ici que selon les conditions de l’acte en date du 2 septembre 2021, Monsieur X avait la possibilité en ce qui concerne les Actions dont il restait propriétaire :
- De céder un tiers (1/3) de l’intégralité de sa participation objet de la présente promesse, au profit de certains salariés de la Société Y, ci-après plus amplement désignés, ou à toute personne morale qu’ils désireraient se substituer sous réserve **d’en détenir le contrôle** au sens de l’article L.233-3 du Code de commerce ;
Mein Versuch:
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass Herr X nach Maßgabe der Bedingungen der Urkunde vom 2. September 2021 in Bezug auf die sich nach wie vor in seinem Besitz befindenden Aktien die nachstehende Möglichkeit hatte:
- Ein Drittel (1/3) seiner gesamten, den Gegenstand des vorliegenden Kaufversprechens darstellenden Beteiligung an bestimmte und nachstehend genauer bezeichnete Mitarbeiter der Gesellschaft Y oder an jedwede juristische Person zu übertragen, die vorbehaltlich des Besitzes der Kontrolle gemäß Artikel L.233-3 des Handelsgesetzbuchs an deren Stelle treten möchte;
Aber irgendwie weiß ich nicht recht, ob das so passt.
Vielen lieben Dank!
Il est précisé ici que selon les conditions de l’acte en date du 2 septembre 2021, Monsieur X avait la possibilité en ce qui concerne les Actions dont il restait propriétaire :
- De céder un tiers (1/3) de l’intégralité de sa participation objet de la présente promesse, au profit de certains salariés de la Société Y, ci-après plus amplement désignés, ou à toute personne morale qu’ils désireraient se substituer sous réserve **d’en détenir le contrôle** au sens de l’article L.233-3 du Code de commerce ;
Mein Versuch:
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass Herr X nach Maßgabe der Bedingungen der Urkunde vom 2. September 2021 in Bezug auf die sich nach wie vor in seinem Besitz befindenden Aktien die nachstehende Möglichkeit hatte:
- Ein Drittel (1/3) seiner gesamten, den Gegenstand des vorliegenden Kaufversprechens darstellenden Beteiligung an bestimmte und nachstehend genauer bezeichnete Mitarbeiter der Gesellschaft Y oder an jedwede juristische Person zu übertragen, die vorbehaltlich des Besitzes der Kontrolle gemäß Artikel L.233-3 des Handelsgesetzbuchs an deren Stelle treten möchte;
Aber irgendwie weiß ich nicht recht, ob das so passt.
Vielen lieben Dank!
Proposed translations
(German)
3 +2 | mit Mehrheitsbeteiligung | Wolfgang HULLMANN |
1 -1 | vorbehaltlich unter Beibehaltung deren Kontrolle | Andres Larsen |
Proposed translations
+2
2 hrs
Selected
mit Mehrheitsbeteiligung
Es geht im letzten Teil des Satzes um ein sog. Beherrschungsverhältnis. Unternehmung Y soll, falls eine jur. Person anstelle der bestimmten Mitarbeiter die Aktien übernimmt, an dieser mehrheitlich beteiligt sein, soll heißen, dort das Sagen haben. Bei den sog. verbundenen Unternehmen gibt es zwei Kategorien: In Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen. Diese Beherrschung wird aus Sicht des frz. Rechts in dem genannten Art. L 233-3 beschrieben. Im dtsch. Recht steht das, soweit ich mich erinnere, in ~ § 16 (und diesen umgebenden) HGB.
"Kontrolle" ist wohl eher ein Anglizismus. Jedenfalls habe ich kurz die Def. in gabler.de u. wirtschaftslexikon.co überschlagen, u. erwartungsgemäß steht da nichts von "Kontrolle".
"... jur. Person, die ... treten möchte." Ein contresens, da "qu’ils désireraient se substituer" heißen soll, dass die bestimmten Mitarbeiter von Y dies ggf. wünschen und nicht die personne morale. Also: "... oder auf deren (= der Mitarbeiter) Wunsch auf einen Rechtsträger mit zwingender, in Art. 233-3 frz. HGB beschriebener Mehrheitsbeteiligung von Y zu übertragen."
"Kontrolle" ist wohl eher ein Anglizismus. Jedenfalls habe ich kurz die Def. in gabler.de u. wirtschaftslexikon.co überschlagen, u. erwartungsgemäß steht da nichts von "Kontrolle".
"... jur. Person, die ... treten möchte." Ein contresens, da "qu’ils désireraient se substituer" heißen soll, dass die bestimmten Mitarbeiter von Y dies ggf. wünschen und nicht die personne morale. Also: "... oder auf deren (= der Mitarbeiter) Wunsch auf einen Rechtsträger mit zwingender, in Art. 233-3 frz. HGB beschriebener Mehrheitsbeteiligung von Y zu übertragen."
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Comment: "Vielen lieben Dank, Wolfgang! Sorry für meine späte Rückmeldung."
-1
26 mins
vorbehaltlich unter Beibehaltung deren Kontrolle
- Ein Drittel (1/3) seiner gesamten, den Gegenstand des vorliegenden Kaufversprechens darstellenden Beteiligung an bestimmte und nachstehend genauer bezeichnete Mitarbeiter der Gesellschaft Y oder an jedwede juristische Person stellvertretend als Rechtsvertreter nach Ermessen zu übertragen, vorbehaltlich unter Beibehaltung deren Kontrolle gemäß Artikel L.233-3 des Handelsgesetzbuchs;
Peer comment(s):
disagree |
Wolfgang HULLMANN
: Leider nein. *vorbehaltlich + unter* geht nicht (zwei Präpositionen); vorbehatlich einer Sache ist die richtige Konstruktion; *Kontrolle* auch nicht; *beibehalten* auch nicht; das wäre MAINtenir, hier aber steht: détenir.
1 hr
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