Oct 20, 2011 12:40
12 yrs ago
71 viewers *
English term

"Certified to be a true copy of an entry in the certified copy of ..."

English to German Law/Patents Certificates, Diplomas, Licenses, CVs
Hallo! Ich sitze an meiner ersten Übersetzung einer britischen Geburtsurkunde und konnte schon einige hilfreiche Informationen zu diesem Satz finden. Allerdings keine absolut zufriedenstellenden und daher hoffe ich, dass mir hier noch mal jemand helfen kann.

Der Satz lautet:

Certified to be a true copy of an entry in the certified copy of* a register of Births, Still-births or Deaths in the District above mentioned.
*If the certificate is given from the original Register, the words "the certified copy of" are struck out.


Meine bisherige Übersetzung lautet:

Hiermit wird bescheinigt, dass es sich um eine gleichlautende Abschrift eines Eintrags in der beglaubigten Abschrift* aus dem Geburts-, Totgeburts- oder Sterberegister im oben genannten Bezirk handelt.
*Wird die Urkunde vom ursprünglichen Standesamt ausgestellt, muss "in der beglaubigten Abschrift" gestrichen werden.


Durch das lange Herumbasteln an dem Satz bin ich mittlerweile völlig durcheinander und würde gerne eine Meinung dazu hören, ob ich das so übersetzen kann.

Vielen Dank für die Hilfe!

Discussion

DERDOKTOR Oct 21, 2011:
und ich mich auf die aktuelle Dikussion.
Anne-Katrin Grube Oct 21, 2011:
Lesen hilft - in der Tat ich beziehe mich auf die eingestellte Antwort
DERDOKTOR Oct 21, 2011:
Lesen hilft. Nicht Register allein, sondern Register der blablabla..., so, wie im AT.
Anne-Katrin Grube Oct 21, 2011:
Register ist m.E. zu vage - Personenstandsregister ist durchaus üblich. Es gibt nie 1:1 Übersetzungen, da Behörden weltweit unterschiedlich aufgebaut sind und mit unterschiedlichen "Mitteln" arbeiten. Wie bereits erwähnt ginge auch standesamtliches Register - dieses Register weist wenigstens auf die (betreffende) Behörde hin (auch wenn es sich nicht in jedem Land um ein Standesamt handelt). Register alleine würde ich nicht verwenden.
DERDOKTOR Oct 20, 2011:
Register der Geburten, Totgeburten und Todesfälle. Wenn im AT dieses Register kleingeschrieben ist, ist es kein geheiligter Eigenname, sondern wird auch dort nüchtern erklärt.
Genauso in deutscher Übersetzung, mehr noch, wo es im deutschen Rechtsbereich ein solches Sammelregister nicht gibt.
Gerade rüberübersetzen , da sehe ich kein Problem, eher im Gegenteil, jeder weiß, was das für ein Register ist.
Sofie80 (X) (asker) Oct 20, 2011:
Mir geht es um den Satz davor: "... in the certified copy of* a register of Births, Still-births or Deaths..."
DERDOKTOR Oct 20, 2011:
Nenn es 'Register', so, wie im AT.
Sofie80 (X) (asker) Oct 20, 2011:
Personenstandsregister Vielen, vielen Dank für eure schnellen Antworten und Meinungen.

Ich hätte da noch eine Frage: Wäre es vielleicht besser nur von Geburtenregister zu sprechen (dort werden auch Totgeburten eingetragen). Personenstandsregister erscheint mir in dem Zusammenhang zu übergeordnet, da dieser ja z.B. auch den Eheregister beeinhaltet. Wenn man aber nur von Geburtenregister spricht, fehlt wiederum der Sterberegister.
Das ist meine erste Urkundenübersetzung. Ich bin ziemlich verunsichert... Ich will nichts auslassen, aber auch nichts dazudichten.
DERDOKTOR Oct 20, 2011:
ja, klar, aber das Register beinhaltet eben auch die anderen Fälle, und ist daher KEIN Geburtenbuch.
Kristina Goetz Oct 20, 2011:
Hab ich da was verpasst? Es geht doch hier um die Übersetzung einer Geburtsurkunde... Aber verstehe, was Du meinst. Ja, nachdem zuvor auch von Totgeburten und Sterbefällen die Rede ist, wäre einfach nur "Register" dann wohl besser...
DERDOKTOR Oct 20, 2011:
Geburtenbuch stimmt aber NICHT, weil Totgeburten und Tode auch dort registriert werden.

Proposed translations

2 hrs
Selected

Hiermit wird bescheinigt, dass ...

es sich um eine gleichlautende Abschrift einer Eintragung in der beglaubigten Abschrift aus dem Personenstandsregister im vorgenannten Bezirk handelt.

Im Personenstandsregister werden sowohl Geburten als auch Totgeburten und Todesfälle registriert (standesamtliches Register ginge auch)

Dein Vorschlag ist also im Prinzip korrekt.
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer.
+2
20 mins

s.u.

Hiermit wird bescheinigt, daß es sich um eine (wort)getreue Abschrift eines Eintrags in der beglaubigten Abschrift....(bis zum Punkt).
Wird die Urkunde (als Abschrift) aus dem Original (ursprünglichen) Register ausgestellt, muss....

Es geht nicht um die Behörde, in beiden Fällen des 'register', sondern um das Register.
Ist es eine Abschrift aus der beglaubigten Abschrift, dann... ,ist es eine Abschrift aus dem Originalregister, dann...
Peer comment(s):

agree Kristina Goetz : ...was das Register im Gegensatz zur Behörde angeht.
29 mins
Danke !
agree Joan Hass
3 hrs
Danke, Joan !
Something went wrong...
54 mins
English term (edited): \"certified to be a true copy of an entry in the certified copy of ...\"

Beruht die Urkunde auf dem originalen Geburtenbuch, sind die Worte "in der beglaubigten Abschrift"..

Den zweiten Satz würde ich aber eher so übersetzen:

"*Beruht die Urkunde auf dem originalen Geburtenbuch, sind die Worte "in der beglaubigten Abschrift" durchgestrichen"

Es handelt sich ja nicht um eine Aufforderung ("are to be struck out") sondern um eine Tatsache.

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Note added at 1 Stunde (2011-10-20 13:50:40 GMT)
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Besser: "auf dem ursprünglichen Geburtenbuch" bzw. "Geburtenregister" (seit 2009)
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